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GASTAUFNAHMEVERTRAG - Der Vermieter vermietet an den Mieter seine in Berchtesgaden gelegene Unterkunft zur ausschließlichen Benutzung als solche.
Mehr Personen als angegeben, dürfen nur nach Rücksprache mit dem Vermieter aufgenommen werden. Die Unterkunft muss am Abreisetag stets um 10.00 Uhr geräumt sein. Die Unterkunft kann nicht vor 12.00 Uhr belegt werden, ausser bei anderer Abmachung. Die Verpflichtung zur mietweisen Überlassung der Unterkunft ist mit der Buchung per Internet und der Buchungsbestätigung per E-Mail wirksam. - Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages.
Der Vermieter kann den Mietvertrag bis ein Monat vor Mietbeginn kündigen, wenn das Mietobjekt durch höhere Gewalt oder aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht mehr beziehbar ist. Außer der Erstattung des gezahlten Betrages ist eine weitere Haftung ausgeschlossen. - Bei Stornierung 6 Wochen vor Reisebeginn berechnen wir Stornokosten in Höhe von 80 %. Wir empfehlen deshalb den Abschluss einer Reise-Rücktrittsversicherung.
Der Vermieter wird nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Unterkunft nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Für evtl. Beschädigungen der Wohnungseinrichtung bzw. des Geschirrs ist der Mieter haftbar. Berechnung erfolgt nach örtlichen Preisen. Muss der Aufenthalt vorzeitig abgebrochen werden, ist eine Teilrückerstattung nicht möglich. Der Schwimmteich wird auf eigene Gefahr benützt. Die Beaufsichtigung mitgebrachter Kinder unterliegt dem Mieter. Für Unfälle wird nicht gehaftet. - Gerichtsort ist ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes das Amtsgericht Berchtesgadener Land - Laufen.
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