Reiserücktritt - Stornokosten

Bei einer Stornierung werden wir uns um eine anderweitige Belegung der Unterkunft bemühen. Im Falle einer anderweitigen Belegung wird diese angerechnet. Konnte eine anderweitige Belegung nicht erreicht werden, hat die Rechtsprechung folgende, vom Gast an den Beherbergungsbetrieb zu bezahlende Richtwerte anerkannt:

  • Ferienwohnungen und Unterkünfte ohne Verpflegung: 90 %
  • Übernachtung mit Frühstück: 80 %
  • Halbpension: 70 %
  • Vollpension: 60 %

Deshalb empfehlen wir den Abschluss einer Reiseversicherung.

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